Lehrkräfte dürfen künftig bis zu 10 % eines Druckwerks (maximal 20 Seiten) für die Veranschaulichung des eigenen Unterrichts eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülerinnen und Schülern zugänglich machen. Bisher war dies nur von Papier auf Papier erlaubt. Lesen sie hierzu mehr in meinem neusten Beitrag. (03/2013)

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