E-Government und die IT-Sicherheitspflicht des StaatesIn diesem Artikel befasse ich mich mit der mangelnden Sensibilität mancher öffentlichen Stellen zur Frage des Datenschutzes im Umgang mit personenbezogenen Daten. So stellt sich die Frage, ob die Behörden die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zum Beispiel einen Personalausweis sicher per E-Mail zu übersenden, vorweisen können. Kann der Bürger gegebenenfalls den Staat dazu zwingen, derartige technische Standards zu nutzen? (1/2015) So gehen Sie mit DIN Normen richtig umWozu dienen DIN-Normen eigentlich? Gelten sie wie Gesetze? Wann sollte man Die neue DIN 66399 Teil 2 - Datenträgervernichtung: Anforderungen an Dienstleister und MaschinenDie neue DIN 66399 zur Datenträgervernichtung schreibt in Teil 2 vor, wie groß Datenträgerpartikel nach dem Schreddern sein dürfen. Zudem unterscheidet sie erstmals nach dem Material der Datenträger. (06/2013) So lassen sich Schnüffel-Apps schnell aufspürenIn diesem Artikel geht es um vermeintlich kostenfreie Apps. Zwar bezahlt der Nutzer hierfür kein Geld. Oftmals zahlt er jedoch mit den Daten, die sich auf seinem bzw. ihrem Smartphone befinden - und das völlig unbemerkt. (05/2013) Weiterlesen: So lassen sich Schnüffel-Apps schnell aufspüren Nachhaltige Datenlöschung - Die DIN 66399 Teil 1
Aus Sicht des Datenschutzes ist es unerlässlich, sichere Datenlöschverfahren einzusetzen – sowohl für Festplatten als auch für mobile Datenträger. Nicht immer ist es aber wirtschaftlich, diese gleich physikalisch zu zerstören. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Wiederverwendung beachten müssen und was es mit der Weiterlesen: Nachhaltige Datenlöschung - Die DIN 66399 Teil 1 Datenträger datenschutzkonform entsorgen nach der neuen DIN SPEC 66399- Teil 3Seit dem 1. Februar 2013 gibt es erstmals eine DIN-Spezifikation, die den vollständigen Prozess der Datenträgervernichtung abbildet, so wie er in der Praxis idealerweise gestaltet sein sollte: die DIN SPEC 66399-3. Erstmals wird nach Datenträgerart unterschieden. Die Besonderheit der neuen DIN 66399, die der DIN-Spezifikation zugrunde liegt und seit Oktober 2012 gilt, ist, dass sie bei der Vernichtung erstmals nach Datenträgern differenziert, angefangen vom Papier bis hin zu hochverdichteten Speicherplatinen. Die neue DIN SPEC 66399-3 hilft, solche Pannen zu vermeiden. (04/2013) Weiterlesen: Datenträger datenschutzkonform entsorgen nach der neuen DIN SPEC 66399- Teil 3 Trojaner: Big Brother 2.0Um Verdächtige einer schweren Straftat zu überführen, greifen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder auf sogenannte Trojaner zurück. Damit ist es möglich, sowohl Internet-Telefonate (Voice over IP) abzuhören als auch Online-Durchsuchungen durchzuführen - aber ist das auch verfassungsgemäß? (Datenschutz Praxis 08/2011) Lesen Sie hier den vollständigen Artikel. Achtung Abmahnung, Teil 2Im ersten Teil unserer Serie zur Praxis von Abmahnungen haben wir gezeigt, unter welchen Bedingungen ein Mitbewerber Sie aus Datenschutzgründen abmahnen darf. Lesen Sie in Teil 2, wann Verbraucherschützer Wettbewerbsverstöße geltend machen können und wie Sie sich davor schützen. (Datenschutz Praxis 04/2011) Achtung Abmahnung, Teil 1Um Datenschutzverstöße kümmern sich in der Regel der jeweils Betroffene oder die Aufsichtsbehörde, wie Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragter. Wussten Sie jedoch, dass auch Mitbewerber Sie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht abmahnen können? Lesen Sie, wann eine kostenpflichtige Abmahnung droht und wie Sie ihr vorbeugen können. (Datenschutz Praxis 03/2011) |
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