Das LG Frankfurt/M entschied, dass die Angabe einer kostenpflichtigen Telefonnummer dazu führt, dass Kunden aufgrund der hohen Kosten von einer Kontaktaufnahme abgehalten würden. Die Angabe einer Telefonnummer im Impressum soll gerade nicht der gezielten Gewinnmaximierung des Händlers dienen. (02/2014)
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