Hören Sie hier den Redebeitrag von Rechtsanwältin Vilma Niclas zur Sonderdemonstration in Bernau am 22.12.2015 anlässlich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015
Forderungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes des Wassernetzes:
1. Umstellung auf das Gebührenmodell in ganz Brandenburg in allen Verbänden. Es wird derzeit in mindestens 15 Verbänden praktiziert in Brandenburg und ist möglich.
2. Keine Mogelpackungen bei Neukalkulationen. Die "verjährten" (nicht mehr festsetzbaren) Beiträge bleiben verjährt. Diese Summen dürfen nun nicht Gebührenzahlern oder Beitragszahlern auf andere Art und Weise untergejubelt werden. Darauf werden wir Bürger penibelst achten.
3. Streichung des Wortes "rechtswirksam" für alle Zeiten aus dem KAG. Eine Behörde hat selbstverständlich von der Wirksamkeit ihrer Satzungen auszugehen (siehe Beschluss des BVerfG) und der Bürger muss ebenfalls darauf vertrauen können.
4. Kurze Verjährung: Beginn der vierjährigen so genannten Festsetzungsfrist muss wieder der Zeitpunkt sein, an dem die erste Satzung in Kraft tritt als auch die tatsächliche Möglichkeit besteht, die Anlage zu nutzen (Vorteilsbeginn/Fertigstellung). Der Verweis auf die Abgabenordnung sieht eine 4jährige kurze Frist vor. Dieser Verweis auf die vierjährige Frist darf vom Landesgesetzgeber und den Gerichten nicht weiterhin mit neuen juristischen Tricks umgangen werden. Mit Fertigstellung ist gemeint: Der Bürger kann die Anlage nutzen. Es ist damit keinesfalls gemeint: "Fertigstellung im Sinne des Abwasserbeseitigungs- oder Trinkwasserversorgungskonzeptes" oder Neubeginn nach Eingemeindung oder anderen Zusammenschlüssen. Diese Tricks dienen allein der Umgehung des Vertrauensschutzes und damit des Beschlusses des BVerfGs.
5. Streichung der zehnjährigen Schonfrist bis 2000 im KAG. Diese ist mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr haltbar. Das Bundesverfassungsgericht bewertet das Vertrauen der Bürger höher als die finanziellen Interessen des Staates und meint sinngemäß, auch die turbulente Wendezeit könne daran nichts ändern. Dies war die Begründung für die Schonfrist, die damit m.E. ebenfalls verfassungswidrig ist.
6. Einladung des Rechtsexperten Rechtsanwalt Mittag aus Cottbus zur nächsten Anhörung im Innenausschuss des Landtages zur Änderung des KAG für das Wassernetz und damit die Bürger in Brandenburg. Er hat bewiesen, dass er ein wahrer Experte ist - mit dem dazu gehörigen Rückgrat, an seiner Rechtsansicht festzuhalten.
7. Transparenz in Brandenburg: Kalkulationen, Beschlussbegründungen,Beschlüsse sowie Versorgungskonzepte und dazu gehörige Verträge und Unterlagen sowie Ausschreibungen und geplante Arbeiten an den Kanalnetzen gehören ENDLICH auf die Webseiten der Verbände. Es kann nicht sein, dass sich jeder Bürger extra diese Informationen zusammensuchen muss, um sich an der Demokratie zu beteiligen. Wir fordern zudem eine zuständige Behörde, die darauf achtet, dass das Umweltinformationsgesetz in Brandenburg eingehalten wird und Bürger Zugriff auf Unterlagen haben, die die Umwelt tangieren, wie etwa die Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
8. Bürgerbeiräte in Zweckverbänden. In jeder Verbandsversammlung sollte neben den Bürgermeistern mindestens ein sachkundiger Bürger mit Vetorecht sitzen, der u.a. darauf achtet, dass die Investitionen auch tatsächlich von den Bürgern gewollt sind und durch Gebühren finanzierbar sind und als Schnittstelle zwischen Verband und Bürgern fungiert.
9. Das Innenministerium als auch die Rechtsaufsichten haben die Verbände anzuweisen, dass öffentlich-rechtliche Mediationen (wie derzeit in Sonnewalde und Doberlug-Kirchhain) nicht hinter verschlossenen Türen ohne die betroffenen Bürger stattfinden. Die Brandenburgische Kommunalverfassung sieht öffentliche Sitzungen vor und es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für nicht-öffentliche Mediationen bei zerstrittenen öffentlich-rechtlichen Verbänden. Derzeit werden diese Mediationen dazu genutzt, um Diskussionen die sonst in Verbandsversammlungen oder SVV stattfinden sollten, hinter verschlossenen Türen zu diskutieren. Wir Bürger haben Beweise, dass dies der Fall ist.
10. Zweckverbände sind Serviceeinrichtungen für die Bürger. Sie dienen uns. Wir verlangen, dass sich diese endlich freundlich und zuvorkommend gegenüber den Bürgern benehmen und kein Bürger mehr Angst haben muss vor diesen Verbänden und deren Briefen.