Der Bundestag hat Ende Juni 2013 das Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drucks. 17/14192) verabschiedet. Es will Kleingewerbetreibende wie auch Verbraucher vor zahlreichen unseriösen Geschäftsmethoden beim Inkasso, überzogenen urheberrechtlichen Abmahnungen, unlauterer Telefonwerbung sowie missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb schützen.
Dazu werden die Abmahngebühren für Anwälte wegen Urheberrechtsverletzungen durch einen privaten Nutzer auf Gebühren aus einem Gegenstandswert von 1.000 € begrenzt. (08/2013)