Im Bereich des Filesharings drohen den Betroffenen neben der Unterlassungserklärung teilweise hohe Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen. Das AG Hamburg entschied nun, dass die Anwaltskosten nicht in jedem Fall durchsetzbar sind (AG Hamburg, Urt. v. 20.12.2013 - 3a C 134/13). (03/2014)