Um Verdächtige einer schweren Straftat zu überführen, greifen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder auf sogenannte Trojaner zurück. Damit ist es möglich, sowohl Internet-Telefonate (Voice over IP) abzuhören als auch Online-Durchsuchungen durchzuführen - aber ist das auch verfassungsgemäß? (Datenschutz Praxis 08/2011)

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