Die neue DIN 66399 zur Datenträgervernichtung schreibt in Teil 2 vor, wie groß Datenträgerpartikel nach dem Schreddern sein dürfen. Zudem unterscheidet sie erstmals nach dem Material der Datenträger. (06/2013)

Angesichts der Neuerungen sollte jeder, der Daten entweder selbst entsorgt oder im Auftrag vernichten lässt, seine Geräte und/oder Dienstleister überprüfen. Wir zeigen zudem, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen neuen Dienstleister mit dem Zerkleinern von Datenträgern beauftragen oder neue Geräte für den internen Gebrauch ordern. Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Artikel in der WEKA Datenschutzpraxis zu diesem Thema im Heft Juni 2013, S. 6 ff. 

Hier finden Sie den Artikel auf der Website des Verlages

Aktuelles

Sie wollen die Grundlagen im Softwarelizenzrecht und Lizenzmanagement verstehen? Welche rechtlichen Vor- und Nachteile bieten Open Source Lizenzen, was bedeutet OSS Compliance, was unterscheidet EULA und AGB...?

Ich erläutere Ihnen als Rechtsanwältin systematisch und einfach verständlich die vertraglichen und urheberrechtlichen Grundlagen > Klicken Sie hier für ONLINE und Livetermine. Gern auch Inhouse oder als InhouseCounsel. Rufen Sie mich an für individuelle Rechtsberatung zum Software-Lizenzrecht.

Sie kennen die Grundkenntnisse im Softwarerecht. Dann klicken Sie hier und vertiefen Ihr Wissen im Softwarelizenzrecht: Open Source Lizenzen für Fortgeschrittene, Datenbankrecht, Urheberrechtliche Rechtsfragen rund um Big Data, Data Science, Künstliche Intelligenz, Internationales Recht, Praxisfälle, Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung (Inhouse oder Online/Präsenz-Termine, Seminar, MeetUp, Workshop - Haufe)

© Vilma Niclas 2002 - 2024